Die Polizei ermittelt derzeit bundesweit in einer Serie von Betrugsfällen beim Online-Banking . Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung erschlichen sich die Täter die mTan-Daten der Opfer und konnten so hohe Eurobeträge per Online-Überweisung stehlen. Die Kriminellen gingen dabei sehr trickreich vor.
Keine Chance den Abzockern!
Bundesweit hat die Polizei in den vergangenen Wochen mindestens sieben Fälle von Betrug beim Online-Banking mit dem mTan-Verfahren registriert. Dabei ging es um zum Teil sehr hohe Summen – in einem Fall waren es 77.000 Euro, in einem anderen 58.000 Euro, in drei weiteren Fällen erbeuteten die Täter insgesamt 200.000 Euro.
Beim mTan-Verfahren startet ein Bankkunde eine Online-Überweisung an seinem Computer, muss sie jedoch mit einer mTan – mTan steht für mobile Transaktionsnummer – autorisieren. Sie wird per SMS auf das Handy des Kunden geschickt und ist nur für diese Transaktion gültig.
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Täter spionierten PC der Opfer aus
Die Täter gingen in allen Fällen in zwei Schritten vor, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Zunächst wurde der Computer des Opfers ausgespäht, vermutlich mit einem Trojaner. Auf diese Weise erbeuteten die Täter die Zugangsdaten für das Online-Banking. Danach ließen die Täter die Mobilfunknummer des Opfers auf eine leere SIM-Karte und damit auf ein eigenes Mobiltelefon umleiten. So konnten sie alle SMS abfangen, auch die mit einer mTan.
Mit den ausgespähten Daten und Passwörtern konnten sich die Täter in das Online-Konto des Opfers einloggen und mit der abgefangenen mTan Geld an ein beliebiges Konto überweisen. Die Opfer bemerkten den Betrug erst, wenn sie sich selbst wieder bei der Bank einloggten und die fehlenden Beträge sahen.
Telekom reagierte sofort
Laut der Süddeutschen Zeitung waren auch Telekom-Kunden unter den Geschädigten. Wie ein Sprecher der Deutschen Telekom mitteilte, sei nach derzeitigen Erkenntnissen das Ausspähen der Rechner die Basis für den Betrug. So hätten die Täter neben der Bankverbindung und der PIN für das Online-Banking auch Kundengeheimnisse für die Aktivierung einer zusätzlichen SIM-Karte auslesen können.
"Wir empfehlen Kunden deshalb dringend, einen aktuellen Virenschutz auf ihrem Rechner zu installieren, um sich davor zu schützen", sagte der Telekom-Sprecher.
Änderungen bei Multi-SIM-Karten
Um den Betrug mit Hilfe von zusätzlichen SIM-Karten zu verhindern, verschickt die Telekom diese Karten nur noch an die bekannte Kundenadresse. Alternativ können Kunden eine neue Karte in einem Telekom-Shop erhalten, in dem sie sich allerdings ausweisen müssen.
"Wir schalten zudem nur noch Karten frei, für die wir bei uns einen Auftrag erhalten haben (um zu verhindern, dass Karten aus dem so genannten grauen Markt freigeschaltet werden)", sagte der Telekom-Sprecher. "Bei der Beauftragung einer so genannten Multi-SIM wird zur Information zudem eine SMS an die Haupt-SIM verschickt. Falls ein Kunde diese nicht beauftragt hat, wäre er also alarmiert."
So schützen Sie sich
Um solche Betrugsversuche abzuwehren, sollte zunächst auf jedem Computer eine stets aktualisierte Antivirensoftware und eine Firewall installiert und in Betrieb sein. Diese wehren Spionageprogramme ab, mit denen die Zugangsdaten ausgespäht werden sollen.
Die sicherste gängige Methode ist Online-Banking per ChipTAN: Mittels TAN-Generator mit Ziffernfeld wird eine Überweisung erfasst. Die TAN kann nur mit der passenden Karte erzeugt werden und ist an die entsprechende Transaktion gekoppelt, anschließend werden die Daten zur Kontrolle angezeigt.
Fragen Sie bei ihrer Bank nach einem Tan-Generator. Wenn die Bank dieses Verfahren unterstützt, stellt sie ihnen den Generator kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung.
Wenn es doch passiert ist
Sollten Sie Opfer eines Diebstahls über Online-Banking geworden sein, so sind folgende Dinge zu tun: Melden Sie den Diebstahl sofort bei ihrer Bank und lassen Sie ihr Konto zumindest temporär für Online-Banking sperren. Erstatten Sie unbedingt eine Betrugsanzeige gegen unbekannt bei der Polizei. In der Regel will die Schadensabteilung der Bank den Durchschlag der Anzeige haben, damit Ihnen der finanzielle Schaden erstattet wird.
Selbst wenn die Täter nicht gefasst und die Beute nicht zurück geholt werden kann, trägt normalerweise die Versicherung der Bank den Schaden. Dazu kann es aber nötig sein, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie den Diebstahl nicht fahrlässig oder schuldhaft begünstigt haben.
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